
MIETBEDINGUNGEN
1.Geltungsbereich
1.1
Der Mieter erkennt mit Erteilung des Mietauftrages ausdrücklich die nachstehenden Geschäfts- und Mietbedingungen der GrainLab GbR.
1.2
Für alle - auch künftige - Rechtsgeschäfte zwischen der GrainLab GbR (Vermieter) und dem Kunden (Mieter) gelten ausschließlich diese Mietbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden zurückgewiesen.
1.3
Vertragsgegenstand ist die Anmietung fotografischer / videografischer Geräte und Zubehör (Mietgegenstände).
2. Vertragsabschluss
2.1
Die Bestellung durch den Mieter stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar.
3. Mietzeit und Preise
3.1
Als Mietzeit gelten Tag und Stunde der vereinbarten Bereitstellung.
3.2
Kürzungen, oder Verlängerungen der Mietzeit sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
3.3
Die Vermietung unserer Geräte erfolgt zu den in unserer Preisliste aufgeführten Preisen. Alle Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
3.4
Grundsätzlich basiert der Preis auf Abholung, wobei eine Kaution in Bar, PayPal, oder Banküberweisung in Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände zu hinterlegen ist.
3.5
Die Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Erhalt, ohne Abzug, zur Zahlung fällig. Alle vorherigen Mietpreislisten verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.
4. Konditionen
4.1
- Ab 7 Tagen Mietdauer-Tagespreis = - 20%
- Ab 10 Tagen Mietdauer-Tagespreis = -30%
- Ab 14 Tagen Mietdauer-Tagespreis = -40%
- Ab 21 Tagen Mietdauer-Tagespreis = -50%
5. Abholung und Anlieferung
5.1
Sämtliche Geräte werden dem Mieter ab Geschäftsstelle bereitgestellt. Für Abholung und Anlieferung ist der Mieter verantwortlich. Er trägt daher das Transportrisiko.
5.2
Auf Wunsch des Kunden organisiert der Vermieter Transport oder Versand. Transport- und Versandkosten jeglicher Art trägt der Mieter. Sie werden ihm nach Aufwand gesondert berechnet.
5.3
Der Mieter hat die Geräte unmittelbar nach Empfang auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen und sich von der einwandfreien Beschaffenheit der Mietgeräte zu überzeugen. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend nach Empfang gerügt worden sind. Eventuelle während der Mietdauer vom Mieter eigenmächtig durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen gehen zu Lasten des Mieters sofern diese nicht vorher vom Vermieter schriftlich genehmigt wurden.
5.4
Bei Auftreten von Mängeln, oder Schäden an den Mietgegenständen ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren.
6. Haftung des Mieters
6.1
Der Mieter haftet für von Ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während sich diese in seinem Besitz befinden.
6.2
Der Mieter haftet ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport, oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen.
6.3
Dem Mieter obliegt es, den Untergang, oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen. Rechtswidriges Handeln Dritter im Bezug auf die Mietgegenstände ist vom Mieter unverzüglich gegenüber Polizei, oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
6.4
Auftretende Mängel, Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6.5
Soweit Schadenereignisse versichert sind, reduziert sich die Verpflichtung auf Schadensersatz um die jeweilige Versicherungsleistung.
7. Versicherung
7.1
Die Mietgegenstände sind obligatorisch versichert.
7.2
Die Geräte sind nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Versicherung der “Mannheimer Versicherung AG | Elektronik-Versicherung - ABE 2008“ versichert.
7.3
Die Versicherungsbedingungen werden dem Mieter auf Wunsch bei Abholung der Mietobjekte ausgehändigt.
7.4
Der Versicherungssatz beträgt 10% des netto Tagesmietpreises des Equipments. Berechnung ebenfalls tageweise. Die in 4.1 verzeichneten Rabattstaffeln finden bei Versicherungsbeiträgen keine Anwendung.
7.5
Bei Eintreten eines Versicherungsfalles ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00€ netto, zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer durch den Mieter zu entrichten.
8. Eigentumsrecht
8.1
Der Vermieter bleibt der uneingeschränkte Eigentümer aller Mietgeräte. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe ist nicht gestattet.
9. Schlussbestimmungen
9.1
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen und/oder des Vertrags/der Verträge ganz, oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Vertragspartner werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige nicht geregelte Punkte.
9.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
9.3
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der GrainLab GbR.
GrainLab GbR - Fabian Sprey & Paul Rogel
Stand 04/2024